Die reguläre vorgeschriebene gesetzliche Garantie beträgt 2 Jahre. Viele in unserer Praxis hergestellten Arbeiten erhalten Sie mit einer Garantieverlängerung bis zu
5 Jahren. Diese Garantieerweiterung können Sie in der Kombination mit zwei durchzuführenden Professionellen Zahnreinigungen pro Jahr erhalten.
Abgedeckt ist dann die komplette Neuanfertigung der Arbeit incl. Honorar & Laborkosten.
Fragen Sie uns zu den Konditionen!