Mittlerweile gibt es ja Versteigerungen jeglicher Art im Internet. Ist denn wohl so etwas auch sinnvoll für Zahnersatz oder andere zahnmediziniche Leistungen?
Wir sagen: Nein!
Gesundheitsleistungen haben einfach einen ganz anderen Stellenwert als z.B. das zu ersteigernde Handy.
Einmal in den Körper eingesetzt, verbleiben diese dort für viele, viele Jahre.
Ein paar Krankenkassen, die ja nur bekanntlich "das Beste" für Ihre Patienten wollen, lassen sich jedoch dazu hinreißen, bei diesem perfiden Spielchen mitzumachen.
Sei es gesetzlich oder privat.
Lassen Sie es nicht zu, dass Krankenkassen Sie auf diese Art versuchen zu beeinflussen.
Bei einer Versteigerung bietet der beteiligte Zahnarzt sozusagen "blind" auf Zahnersatz eines fremden Patienten mit. Unter folgenden Voraussetzungen: